Online-Veranstaltung 03.06.2020
03.06.2020: Online-Veranstaltung / Webinar
2,5 Stunden Fortbildung – 10.30 bis 13.00 Uhr – € 150 netto

Christoph Tillmanns
Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Arbeitsrecht in der Corona-Krise
Unsere Themen auszugsweise wie folgt:
- Arbeitsausfalls durch Betriebsschließungen oder Arbeitsmangel
- Ansprüche der Arbeitnehmer
- Betriebsrisiko des Arbeitgebers
- Anordnung oder Vereinbarung von Kurzarbeit
- Verlängerung von Kurzarbeit und Rückkehr zur Normalarbeit
- Betriebsferien zur Überbrückung?
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
- Arbeitsverhinderung einzelner Arbeitnehmer und Vergütungsansprüche
- Ansprüche bei staatlich angeordneter Quarantäne
- Zusammentreffen von Quarantäne, Kurzarbeit und/oder Krankheit
- Verhinderung wegen Kinderbetreuung
- Wiederaufnahme der Arbeit und Arbeitsschutzmaßnahmen
- „Arbeitsschutzstandard covid 19“ – Verbindlichkeit und Mitbestimmung des Betriebsrates
- Folgen bei Missachtung
- Betriebsratsarbeit in der Corona-Krise
- Beschlussfassung per Videokonferenz: Der neue § 129 BetrVG
Informationsflyer Webinar 03.06.2020