Online-Veranstaltung 03.06.2020

03.06.2020: Online-Veranstaltung / Webinar

2,5 Stunden Fortbildung – 10.30 bis 13.00 Uhr – € 150 netto

 

Christoph Tillmanns

Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Arbeitsrecht in der Corona-Krise

 

Unsere Themen auszugsweise wie folgt:

  • Arbeitsausfalls durch Betriebsschließungen oder Arbeitsmangel
  • Ansprüche der Arbeitnehmer
  • Betriebsrisiko des Arbeitgebers
  • Anordnung oder Vereinbarung von Kurzarbeit
  • Verlängerung von Kurzarbeit und Rückkehr zur Normalarbeit
  • Betriebsferien zur Überbrückung?
  • Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates

 

  • Arbeitsverhinderung einzelner Arbeitnehmer und Vergütungsansprüche
  • Ansprüche bei staatlich angeordneter Quarantäne
  • Zusammentreffen von Quarantäne, Kurzarbeit und/oder Krankheit
  • Verhinderung wegen Kinderbetreuung

 

  • Wiederaufnahme der Arbeit und Arbeitsschutzmaßnahmen
  • „Arbeitsschutzstandard covid 19“ – Verbindlichkeit und Mitbestimmung des Betriebsrates
  • Folgen bei Missachtung

 

  • Betriebsratsarbeit in der Corona-Krise
  • Beschlussfassung per Videokonferenz: Der neue § 129 BetrVG

Informationsflyer Webinar 03.06.2020