Veranstaltung am 07.10.2020
Steigenberger Inselhotel Konstanz – € 390 netto – 5 Stunden Fortbildung – 10.00 bis 15.30 Uhr
Prof. Klaus Bepler
Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht
Betriebsübergang 2020: Neueste Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen

1. Unternehmensnachfolge – Betriebsübergang – Funktionsübernahme
- Gesamtrechtsnachfolge und Umwandlung
- Share deal und asset deal
- Die Tatbestandsmerkmale des Betriebsübergangs
- Noch kein Betriebsübergang: Die bloße Funktionsnachfolge
- Gesetzlich geregelte Betriebs(teil)- oder Dienststellenübergänge auf neue Träger
2. Das Recht auf Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses
- Rechtseinräumung
- Gesetzliche Grenzziehungen
- Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB
- Rechtsmissbrauch und Verwirkung
3. Vertrag und Vertragsänderung beim Betriebsübergang
- Grundsatz
- Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag
- Formularvertrag und abändernde Betriebsvereinbarung
- Änderungskündigung und § 613a Abs. 4 BGB
4. Betriebsverfassung und Betriebsübergang
- „Identität des Betriebs“
- Ablösung und Beendigung der Betriebsvereinbarungswirkung nach Betriebsübergang
- Überkreuzablösung
5. Tarifgeltung im Betriebsübergang
- Tarifgeltung regelmäßig ohne Betriebsbezug
- Aber: Betriebsinhaberbezug der Tarifgeltung
- Grundsätze zur – subsidiären – Transformation der Tarifvertragsrechte und deren Verhinderung
- Erhaltung der dynamischen Tarifgeltung durch Personalüberleitungsverträge?
- Relevanz des § 4a TVG – Tarifeinheitsgesetz?
6. Prozessuales
Informationsflyer Konstanzer Arbeitsrechtstag 07.10.2020