Veranstaltung am 07.10.2020

Steigenberger Inselhotel Konstanz – € 390 netto – 5 Stunden Fortbildung – 10.00 bis 15.30 Uhr

 

Prof. Klaus Bepler
Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht

Betriebsübergang 2020: Neueste Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen

1. Unternehmensnachfolge – Betriebsübergang – Funktionsübernahme

  • Gesamtrechtsnachfolge und Umwandlung
  • Share deal und asset deal
  • Die Tatbestandsmerkmale des Betriebsübergangs
  • Noch kein Betriebsübergang: Die bloße Funktionsnachfolge
  • Gesetzlich geregelte Betriebs(teil)- oder Dienststellenübergänge auf neue Träger

2. Das Recht auf Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses

  • Rechtseinräumung
  • Gesetzliche Grenzziehungen
  • Unterrichtungspflicht nach § 613a Abs. 5 BGB
  • Rechtsmissbrauch und Verwirkung

3. Vertrag und Vertragsänderung beim Betriebsübergang

  • Grundsatz
  • Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag
  • Formularvertrag und abändernde Betriebsvereinbarung
  • Änderungskündigung und § 613a Abs. 4 BGB

4. Betriebsverfassung und Betriebsübergang

  • „Identität des Betriebs“
  • Ablösung und Beendigung der Betriebsvereinbarungswirkung nach Betriebsübergang
  • Überkreuzablösung

5. Tarifgeltung im Betriebsübergang

  • Tarifgeltung regelmäßig ohne Betriebsbezug
  • Aber: Betriebsinhaberbezug der Tarifgeltung
  • Grundsätze zur – subsidiären – Transformation der Tarifvertragsrechte und deren Verhinderung
  • Erhaltung der dynamischen Tarifgeltung durch Personalüberleitungsverträge?
  • Relevanz des § 4a TVG – Tarifeinheitsgesetz?

6. Prozessuales

Informationsflyer Konstanzer Arbeitsrechtstag 07.10.2020