Fachanwaltsordnung und Betriebsverfassung

 

Die Veranstaltungen erfüllen die Anforderungen an die Pflichtfortbildung nach der Fachanwaltsordnung für Arbeitsrecht und für Betriebsräte nach § 37 BetrVG. Die Teilnahme an den Veranstaltungen bestätigen wir Rechtsanwälten zur Vorlage bei den Rechtsanwaltskammern und Betriebsräten und Personalräten zur Vorlage beim Arbeitgeber.